Vollpfosten

Gericht bestätigt: Rechtsextreme dürfen „Vollpfosten“ genannt werden
Thomas Laschyk
11. Januar 2019
min
Eine Nutzerin wurde von Facebook für 30 Tage gesperrt, weil sie die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ als „Vollpfosten“ bezeichnet hat. Sie klagte dagegen und bekam Recht: „Vollpfosten“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.