In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, auf die wir hier eingehen.
Im Mai ging es unter anderem darum, wie die AfD dem Staat unfreiwillig Millionen spenden musste. Diesen Monat werfen wir einen Blick auf die gerichtlichen Niederlagen der AfD gegen den Verfassungsschutz - gleich drei an der Zahl!
1. AfD-Einstufungsupdate: Niederlagen für die AfD in Niedersachsen, Hessen und Bayern
Immer mehr AfD-Landesverbände erreichen die höchste Beobachtungsstufe der jeweiligen Verfassungsschutzämter. So auch Niedersachsen - der dortige Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband Mitte Februar dieses Jahres als "gesichert rechtsextremistisch" hoch. Die AfD hat dies angefochten und erlitt nun eine erste gerichtliche Niederlage. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied Anfang Juni im Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz Niedersachsen die AfD im Bundesland hochstufen durfte. "Gesichert extremistisch", also die höchste Stufe, heißt in Niedersachsen „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“.
Das Portal "Endstation Rechts" sah sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts genauer an und kommt zum Schluss, dass es im Hauptsacheverfahren wenig Spielraum für eine andere Entscheidung geben wird. Ein wichtiger Aspekt ist die im aktuellen Landesverband hohe Präsenz von ehemaligen Mitgliedern des besonders extremen "Flügels", ein mittlerweile aufgelöster Teil der AfD. Gemäßigte Strömungen innerhalb des Landesverbands seien laut Verwaltungsgericht "nicht mehr erkennbar".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
AfD weiterhin Verdachtsfall in Hessen und Bayern
In Bayern wird die AfD (als Gesamtpartei!) beobachtet. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD bereits seit 2022. Seitdem versucht die AfD auf allen juristisch möglichen Wegen, gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vorzugehen - und scheiterte dabei immer wieder. So auch im Juni, denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies nun einen Antrag der Partei auf Zulassung der Berufung ab.
Die AfD verlor mit ihrer Klage gegen die Beobachtung bereits im Eilverfahren sowie im Hauptsacheverfahren. Das Verwaltungsgericht München wies eine entsprechende Klage des AfD-Landesverbands 2024 ab und ließ damals keine Berufung zu. Diese wollte die AfD über den Verwaltungsgerichtshof einfordern - erneut vergeblich. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Ebenfalls im Juni bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die Einstufung und Beobachtung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Es handelte sich um das Hauptsacheverfahren, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die AfD Berufung eingelegt hätte, ist bisher nicht bekannt - die Frist hierfür könnte noch offen sein. (Update 08.07: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden teilte uns auf Anfrage mit, dass die AfD Berufung in dem Verfahren eingelegt hat. Über die Berufung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden.)
Einen lesenswerten Überblick über aktuelle Gerichtsverfahren und Einstufungen des Verfassungsschutzes in den verschiedenen Bundesländern zur AfD gibt es bei Correctiv.
2. AfD-Politiker verliert Jobzusage auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei
Weil ein Polizist bis vor Kurzem auch als AfD-Kommunalpolitiker arbeitete, hat er keinen Anspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren.
Der Mann arbeitete von 2011 bis Ende März dieses Jahres als Polizeivollzugsbeamter für das Land Berlin. Letztes Jahr bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das Studium hätte im April dieses Jahres beginnen sollen. Im November 2025 erhielt er auch eine vorläufige Zusage, weshalb er sich aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen ließ. Doch zum Studienbeginn kam es am Ende nicht.
Das Land Berlin hob nämlich die Einstellungszusage auf, da bekannt wurde, dass der Mann nebenberuflich als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung arbeitete. Und zwar seit der Kommunalwahl 2024. Wir erinnern uns: Die AfD Brandenburg wird seit 2025 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Seine Tätigkeit bei der AfD "lasse Zweifel an dessen charakterlichen Eignung aufkommen", so die Begründung des Landes Berlin.
Der AfD-Politiker wollte die Absage nicht hinnehmen und wählte den Weg vors Gericht. Dort versuchte er sich damit herauszureden, "seine Fraktion sei nicht in überörtlichen Parteistrukturen eingebunden gewesen und er habe die Entwicklungen der AfD Brandenburg nicht in ihrer Tragweite erkannt". Das ließ das Gericht jedoch nicht gelten - es sah keine glaubhafte Distanzierung des Mannes von der AfD. Er hat sein Mandat erst niedergelegt, als seine Aufnahmezusage bereits zurückgezogen war.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
3. Mann muss an Gedenkstätte zahlen wegen antisemitischem Plakat
Letzten September hing in einem Laden in Flensburg ein eindeutig antisemitischer Aushang prominent im Schaufenster. Die Aussage lautete: "Juden haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen". Das hatte nun auch vor Gericht Konsequenzen.
Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den Ladenbesitzer, der gestanden hatte, das Plakat ausgehängt zu haben, wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, und zu einer Zahlung von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund im Kreis Nordfriesland.
Das Plakat hing damals etwa vier Stunden im Schaufenster seines Ladens. Erst bei Eintreffen und nach Aufforderung der Polizei nahm der Ladenbesitzer und Ersteller des Zettels diesen ab, hängte ihn jedoch dann im Laden auf. Vor Gericht ließ der Angeklagte seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er sich entschuldigte und auf eine psychische Erkrankung mit gestörter Impulskontrolle hinwies.
Die taz berichtet weiter: "Ob diese Krankheit für die Tat eine Rolle spielte, sei unklar, sagte Richterin Schenke in ihrem Urteil. Der Zettel sei aber nicht aus einem Impuls heraus entstanden. Die Botschaft mit dem Wort „Juden“ in Großbuchstaben erinnere an die Boykottaufrufe „Kauft nicht beim Juden“ der NS-Zeit. Das Hausverbot impliziere, dass Menschen jüdischen Glaubens es nicht wert seien, einzukaufen und Teil der Gemeinschaft zu sein. Dem Angeklagten sei es nicht allgemein um die Einstellung zum Gaza-Krieg gegangen, sondern um den jüdischen Glauben."
4. Correctiv erzielt Sieg gegen "Welt"
Die Correctiv-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" aus dem Januar 2024 beschäftigt die Gerichte noch immer. Während Correctiv noch im Dezember letztes Jahr einen Erfolg vor dem Landgericht Hamburg erzielte (wir berichteten), demnach die Schlussfolgerung im Epilog eines „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ zulässig sei, wurde genau diese Einordnung - und Weiteres - vom Landgericht Berlin II im März 2026 untersagt.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig und beschäftigen jeweils die nächsten Instanzen.
Im Juni kam es nun zu einem Erfolg von Correctiv gegen die "Welt". Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH. Es ging über einen Kommentar in der "Welt" über die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Welt-Chefkommentator Andreas Rosenfelder behauptete, Correctiv hätte die Recherche mit dem Verfassungsschutz und der Bundesregierung abgestimmt. Eine Falschaussage, die nun auch gerichtlich beanstandet und untersagt wurde.
Laut den Angaben von Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels ist die einstweilige Verfügung bereits rechtskräftig, die "Welt"-Anwälte akzeptierten den Gerichtsbeschluss.
5. Wegen Angriff auf grüne Wahlhelfer: Nazi-Hooligan bekommt Gefängnisstrafe
Die Liste der Straftaten ist lang: wegen gefährlicher Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und Beleidigung wurde ein orts- und polizeibekannter Hooligan vom Amtsgericht Delmenhorst (Oldenburger Land/Niedersachsen) zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten (ohne Bewährung) verurteilt. Er hatte im Januar 2025 - also vor der letzten Bundestagswahl - drei Wahlhelfer:innen, die Plakate für die Grünen aufhingen, beleidigt. Laut dk-online (€) handelt es sich bei den Opfern um zwei Rentnerinnen und einen heute 41-Jährigen. Diesen schlug er zu Boden und verfolgte ihn bei seinem Fluchtversuch in ein Auto, wo er erneut zuschlug - diesmal lebensgefährlich.
Zuvor bezeichnete er die Wahlhelfer:innen als „scheiß Grüne“ und „alte Fotzen“, "zerstörte ein Wahlplakat und hob die Hand zu einem Hitlergruß „oder etwas, was sehr eindeutig in die Richtung geht“. Dabei rief er „Deutschland den Deutschen“.", wie die taz berichtete. Der Verteidiger des Nazi-Hooligans wollte die starke Alkoholisierung des Täters, der die Tat gestand, geltend machen. Laut taz zeigen ihn Fotos auf seinem Instagramprofil mit einschlägigen Nazitattoos.
Die Richter:innen wollten mit dem erlassenen Urteil ein "eindeutiges Zeichen" gegen Hass und Gewalt im politischen Kontext setzen. Endstation Rechts hält eine Anfechtung des Urteils für wahrscheinlich.










