In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, auf die wir hier eingehen.
Im Juni ging es unter anderem um drei AfD-Niederlagen gegen den Verfassungsschutz. Diesen Monat werfen wir einen Blick auf das sehr milde Urteil für die NSU-Unterstützerin Susann Eminger.
1. Nur Bewährungsstrafe für NSU-Helferin
Im Juli ist der zweite und wahrscheinlich letzte NSU-Prozess zu Ende gegangen. Die Abkürzung "NSU" steht für "Nationalsozialistischer Untergrund" und bezeichnet eine Neonazi-Terrorgruppe, die zwischen 1998 und 2011 existierte und insgesamt 10 Menschen erschoss. Es wurden acht türkisch- und ein griechisch-stämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin ermordet. Zudem wurden mehrere Bombenanschläge und zahlreiche Banküberfälle verübt.
Als Ergebnis des ersten NSU-Prozesses wurden 2018 Beate Zschäpe sowie vier Unterstützer des NSU in München verurteilt. Zschäpe erhielt lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Drei Mitangeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein Mitangeklagter zu einer Jugendstrafe.
Einer der Mitangeklagten war André Eminger, er wurde damals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er galt als "treuester Helfer" des NSU. Seine Freiheitsstrafe wurde 2022 nach Ablauf von zwei Dritteln der Strafe unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Er ist seit Juli 2022 wieder auf freiem Fuß.
Vier Jahre später, im Juli 2026, wurde seine Ehefrau Susann Eminger vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Anders als ihr Ehemann muss sie nicht ins Gefängnis, denn die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss also nicht in Haft, es gibt auch keine Bewährungsauflagen. Nach den Feststellungen des Gerichts unterstützte auch sie den NSU. Konkret wurde sie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall verurteilt. Doch was genau hat sie gemacht?
Zschäpe nahm wiederholt Emingers Identität an
Sie hat Beate Zschäpe ihre Identität ausgeliehen. Zschäpe lebte gemeinsam mit den beiden anderen Neonazis des Trios - Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - schon seit 1998 im Untergrund. Eminger war ihre damals engste Freundin. Um unentdeckt zu bleiben, gab sich Zschäpe wiederholt als Susann Eminger aus. Diese lieh Zschäpe jahrelang ihre Identität aus, indem sie ihr beispielsweise wiederholt ermöglichte, mit ihrer Krankenkassenkarte zum Zahnarzt zu gehen. Außerdem versorgte sie Zschäpe mit einer Bahncard - ausgestellt auf Emingers Namen, jedoch mit Zschäpes Lichtbild: ein willkommener Ersatzausweis für Zschäpe. "Sogar zur Polizei ging Zschäpe einmal mit dem Personalausweis der Freundin. Ohne dass das auffiel", wie Endstation-Rechts schreibt. Im Fall des Personalausweises nimmt das Gericht an, dass Susann Eminger "mindestens im Nachhinein von der Aktion erfahren habe". Emingers Ehemann ging damals mit Zschäpe zur Polizei und gab sich als ihr Ehemann aus.
Mithilfe Susann Emingers konnte Zschäpe die deutschen Behörden so lange hinters Licht führen. Das Gericht geht davon aus, dass Susann Eminger spätestens seit 2008 von den Terrortaten des NSU wusste. Das 2015 geborene, dritte Kind der Emingers trägt als einen von drei Vornamen "Uwe". Noch Jahre nach dem Ende des NSU hingen im Wohnzimmer des Ehepaars Bleistiftporträts von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
2011 fuhr Susann Eminger die NSU-Terroristen noch zu einem Wohnmobilverleih. Laut Gericht wusste Eminger oder nahm billigend in Kauf, dass der NSU das Wohnmobil für Banküberfälle nutzen will. Dass Eminger dennoch so ein mildes Urteil bekam, begründete das Gericht mit mehreren Punkten. Unter anderem damit, dass die Angeklagte hohe Verfahrenskosten stemmen muss und dass der Prozess so lange dauerte (gegen Susann Eminger war schon seit 2012 ermittelt worden). Außerdem habe die Initiative für Unterstützung des NSU-Trios bei ihrem Ehemann gelegen. Susann Eminger habe nach dem letzten Mord angefangen, den NSU zu unterstützen. Darüber hinaus ist sie nicht vorbestraft und ihr Ehemann hat auch eine niedrige Strafe erhalten, über die das Gericht nicht hinausgehen wollte.
Viele Fragen bleiben offen
Das Urteil wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU, sagte: „Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben“. Und weiter: „Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts. Ich kann mein Leben einfach so weiterleben.“ Die Tochter des NSU-Mordopfers Theodoros Boulgarides nennt das Urteil einen "Skandal".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleiben weiterhin sehr, sehr viele Fragen zum NSU offen. Sehr häufig wurde bei beiden NSU-Prozessen kritisiert, dass die Perspektiven der Opfer und der Angehörigen der Opfer außen vor gelassen oder gar nicht berücksichtigt wurden.
Verschiedene Initiativen versuchen, diese Leerstelle zu füllen. So veröffentlicht beispielsweise das unabhängige journalistische Kollektiv "Dunya Collective" demnächst eine Broschüre mit dem Namen „Der zweite NSU-Prozess. Das Verfahren gegen Susann Eminger“. Sie dokumentiert den Prozess aus unterschiedlichen Perspektiven. Enthalten sind Beiträge von Betroffenen, Angehörigen und zivilgesellschaftlichen Prozessbeobachter*innen sowie Einordnungen und Prozesszeichnungen. Die Broschüre erscheint im August und ist hier vorbestellbar.
2. AfD-Landtagsabgeordneter aus Niederbayern kassiert hohe Geldstrafe
Wir werfen einen Blick nach Bayern und auf ein (noch) Mitglied des Bayerischen Landtags: Ralf Stadler. Er sitzt für die AfD im bayerischen Landesparlament, soll jedoch aus der Partei ausgeschlossen werden. Ein Landesschiedsgericht der AfD hat erst vor Kurzem geurteilt, Stadler aus der Partei auszuschließen. Er dürfte dann nicht mehr Mitglied der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag sein. Damit hätten die Grünen einen Abgeordneten mehr in der Fraktion als die AfD und sie wären Oppositionsführerin.
Hintergrund für den Ausschluss ist ein interner Streit. Stadler will juristisch gegen den Ausschluss vorgehen. Ein Parteiausschluss allein wäre noch kein Grund genug, Stadler in die Urteile-Ausgabe dieses Monats zu erwähnen. Doch er bekam im Juli nicht nur Probleme mit dem AfD-Schiedsgericht - das Amtsgericht Passau verurteilte ihn Anfang des Monats zu einer Geldstrafe, unter anderem wegen Volksverhetzung. Das interessierte zwar das AfD-Schiedsgericht bei ihrer Entscheidung zum Parteiausschluss wahrscheinlich eher weniger (dafür waren interne Streitigkeiten ausschlaggebend), doch uns interessieren die fortwährenden Gerichtsklatschen Stadlers sehr wohl. Die kürzlich erfolgte Verurteilung ist nämlich nicht die Erste. Schauen wir auf die Details:
Stadler ist kein Unbekannter vor Gericht
2020 kassierte er bereits einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen wegen Verleumdung. Hintergrund ist eine Fotomontage mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Im Originalbild stand Aigner zusammen mit Schüler:innen unter blauen Luftballons. Stadler montierte auf die Ballons das AfD-Logo. Ihm wurde damals auch die Waffenbesitzkarte entzogen. 2024 wurde er wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte auf einer Kundgebung die Jusos als SA-Truppe bezeichnet. Und nun die aktuelle Verurteilung: Wieder Geldstrafe, dieses Mal in Höhe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Gleich drei von Stadlers Beiträgen auf Social Media wurden vor dem Amtsgericht Passau verhandelt, alle gepostet im Jahr 2023.
In einem Video soll eine Hinrichtung zweier sich ergebender russischer Soldaten durch ukrainische Soldaten gezeigt werden. Stadler wollte sich mit dem Video gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprechen. Laut Gericht handelt es sich um eine strafbare Gewaltdarstellung sowie um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Ein weiteres gepostetes Video zeigt einen Clip, den Stadler 2023 selbst mit seinem Handy aufgenommen hatte. Darin sind zwei Personen zu sehen, die am Bahnhof Moosburg (Freising bei München) die Türen eines Zuges blockierten. In dem Video fielen abwertende Begriffe wie „Neubürger", „Messerstecher", „Pack" und „seit 2015".
Im dritten verhandelten Posting wurde ein Förderbescheid des Landratsamts Uckermark für eine Flüchtlingsfamilie veröffentlicht. Darin waren die bewilligten Sozialleistungen für die Familie, Vor- und Nachnamen der Betroffenen, ihre Anschrift sowie Geburtsdaten der Kinder ungeschwärzt zu lesen. Das Gericht wertete dies als einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Stadler kündigte Rechtsmittel an.
3. Wegen antisemitischen Kommentars auf TikTok: Acht Monate Haft ohne Bewährung
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte einen Mann wegen eines antisemitischen Kommentars zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Er soll die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt haben. Hintergrund ist ein antisemitischer Kommentar, den er auf TikTok unter einem Beitrag der Tagesschau gepostet haben soll, mit dem Wortlaut: »Adi warum hast du nicht alles ein Ende gebracht« [sic!].
Die Strafanzeige stellte ein Nutzer. Der Mann wurde bereits 2015 wegen Volksverhetzung verurteilt. Schon damals hetzte er gegen Jüdinnen*Juden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Potenziell strafrechtlich relevante Kommentare und Aussagen im Internet kann man bei spezialisierten Meldestellen einreichen, zum Beispiel über respectimnetz.de oder bei der online Anzeigeerstattung der Polizeibehörden im jeweiligen Bundesland.
4. NIUS spendet unfreiwillig an die Omas gegen Rechts
Jakob Springfeld, Student, Aktivist und Autor, erzielte schon im Mai einen Sieg gegen die Fake-News-Schleuder "NIUS", über den er im Juni auf seinem Instagram-Profil berichtete. Obwohl dies nun schon etwas länger zurückliegt, wollten wir euch den antifaschistischen Twist nicht vorenthalten, denn: Dank der Schlappe für NIUS spendet das Unternehmen, dessen Chefredakteur Julian Reichelt ist, nun unfreiwillig an die Omas gegen Rechts.
Doch von vorne: Der YouTuber Marcant, der unter anderem auf rechtsextremen Demos Demokratiefeinden regelmäßig einen Spiegel vors Gesicht hält, erhielt 2026 eine Theodor-Heuss-Medaille. Die Stiftung begründet die Auszeichnung so: "Trotz massiver persönlicher Bedrohungen stellt er sich konsequent Demokratiefeinden entgegen, vermittelt komplexe politische Inhalte verständlich und erreicht mit klarer Sprache Menschen aus extrem rechten Social-Media-Blasen, um sie für Demokratie und die Werte des Grundgesetzes zurückzugewinnen." Jakob Springfeld war bei der Preisverleihung in Stuttgart dabei und war der Laudator für das Bündnis "Dorfliebe für alle!", dem ebenfalls eine Medaille verliehen wurde.
Springfeld machte bei der Veranstaltung ein Foto mit Marcant. "NIUS" regte sich wie erwartet über die Verleihung auf und verwendete das Foto in einem Artikel. Doch das ist nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. NIUS unterschrieb eine entsprechende Unterlassungserklärung und musste Springfeld 300€ bezahlen. Durch die außergerichtliche Klärung ersparte sich NIUS eine weitere Niederlage vor Gericht. Die Summe spendete Springfeld an die Omas gegen Rechts.










