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Münster: Dieses Urteil könnte zum Verbot der AfD führen

von , | Mai 13, 2024 | Aktuelles

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen. Was heißt das? Der Verfassungsschutz hat im Grunde drei Stufen, sozusagen eine Ampel für die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei. Es gibt in der untersten Stufe den „Prüffall“, wo man erstmal guckt, dann kommt der Verdachtsfall, wo es schon zur ersten Beobachtung kommt, um dann festzustellen, ob die Partei auf die höchste Stufe kommt – gesichert rechtsextrem. Wenn sie das sind, kann man sie laut Grundgesetz verbieten.

Nun, die AfD ist in einigen Teilen des Landes bereits gesichert rechtsextrem – das heißt, der Verfassungsschutz sagt: Das sind Rechtsextreme, die gegen unser Grundgesetz verstoßen. Zum Beispiel in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Wenn du eine Übersicht brauchst, hier haben wir dir eine erstellt, wo du sehen kannst, wie Nazi „dein“ AfD Verband ist:

Das sind aber bisher „nur“ die einzelnen Landesverbände. Die GANZE AfD selbst wird schon seit 2021 (!) auf der zweiten Stufe, also als „Verdachtsfall“, aufgeführt. Dagegen hat die AfD aber geklagt, sie fand das nicht richtig. Und hat vor Gericht verloren. Dann hat die AfD Berufung eingelegt. Und auch diese verloren. Das Gericht hat gesagt: Ja, die AfD gehört auf diese zweite Stufe. Und darf ab sofort auch vom Geheimdienst überwacht werden. Und … jetzt? Hier haben wir bisher über den Prozess berichtet:

Das „kleine Verbotsverfahren“

Während der letzten Monate haben uns immer wieder Politiker und Experten gesagt: Dieses Urteil müssen wir abwarten, dann können wir erst über ein Verbotsverfahren sprechen. Denn wenn das Gericht hier nicht der Argumentation des Verfassungsschutzes gefolgt wäre, dann würde auch kein „echtes“ Parteiverbotsverfahren funktionieren. Die AfD hat selbst diese Verhandlung als „kleines Verbotsverfahren“ bezeichnet. Denn sie wissen: Dieses Urteil ist das grüne Licht für ein mögliches AfD-Verbot.

Nun, das Urteil ist jetzt da. Das Gericht sagt, es liegen „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. Es ist wenig überraschend. Nur haben wir jetzt Monate an Zeit verloren. Hier die Anzeichen, dass die AfD die Menschenwürde verachtet. Und mit ihrer Hetze Gewalt schürt. 

„Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!“

Die AfD gibt offensichtlich nicht viel auf die Menschenwürde. Das wissen wir spätestens seit den Enthüllungen von Correctiv. AfDler haben sich danach sogar damit gebrüstet, Millionen deutsche Staatsbürger vertreiben zu wollen.

Zwar hat sich die Parteiführung oberflächlich distanziert, aber das scheint vor allem taktische Motive gehabt zu haben. Es gab nicht wenige, die das nicht mitbekommen haben und stolz auf die Enthüllungen vom Geheimtreffen waren. Für die Teilnehmenden an der Konferenz von Potsdam gab es keine wirklichen Konsequenzen. Im Gegenteil, AfD Politiker werben weiter offen mit den dort thematisierten rechtsextremen Konzepten: der Vertreibung aller Personen, die nicht in die rassistischen Vorstellungen der AfD passen.

Auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss: „Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde“. Und hat damit die Voraussetzungen für ein Verbot erreicht.

Und auch das Gericht in Münster sieht das so: Es lägen begründete Anhaltspunkte vor, dass die AfD gegen die Menschenwürde verstößt. Die große Anzahl der gegen Migration gerichteten Äußerungen begründet in der Gesamtschau einen gegen Ausländer und speziell Muslime gerichteten Verdacht einer Verfassungsfeindlichkeit. Richter Buck sagte wörtlich: „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!“

Worte führen zu Gewalt

Die Hetze und Propaganda der AfD & Co. inspirieren offenbar immer wieder Gewalttaten. Der rechtsextreme Mörder von Walter Lübcke hat auch Plakate für die AfD aufgehängt und an ihren Demos teilgenommen. Die AfD-Politikerin Erika Steinbach hatte kurz zuvor Hetze gegen Lübcke angefacht. In ihrer offiziellen Pressemitteilung gab die AfD aber perfiderweise Merkel die Schuld am Mord von Lübcke.

In Dresden haben erst vor kurzem Angreifer Wahlkampfhelfer angegriffen und dabei auch den SPD-Europapolitiker Matthias Ecke ins Krankenhaus geprügelt. Mindestens einer der mutmaßlichen Täter soll aus der rechtsextremen Szene stammen – und natürlich Anhänger der AfD sein. Auch hier wieder: Die AfD-Parteispitze zieht keine Konsequenzen, sondern AfD-Politiker geben den Opfern die Schuld

Es ist klar: Die AfD schafft es nicht, aus eigener Kraft Konsequenzen zu ziehen. Führende Politiker der AfD fordern den Sturz unseres derzeitigen Systems. Sie relativieren Gewalt und stiften ihre Anhängerschaft zumindest indirekt dazu an. Sie missachten die Menschenwürde und das Grundgesetz. Und sie fordern die millionenfache Vertreibung auch deutscher Bürger. Und der Rest der Partei stimmt oder schaut zu. Die AfD-Fans reagieren alle gleich: Sie interessiert es nicht, wie demokratiefeindlich ihre Partei ist.

Das OVG Münster hat jetzt bestätigt, dass es keine isolierten Einzelfälle sind. Die „Gemäßigten“ sind doch schon längst alle ausgetreten – und haben deutlich gesagt, warum: Weil nur noch die Nazis in der Partei sind.

Kommt jetzt das Verbotsverfahren?

Wir haben im Januar dem Bundesrat über 800.000 Unterschriften einer Petition überreicht, die eine Überprüfung eines AfD-Verbots forderte. Von dort hieß es: Wenn das Münster-Urteil kommt, kann man ernsthaft über ein Verbotsverfahren reden. Denn dann ist der Verdacht groß genug, dass die AfD unsere Verfassung bedroht. Jetzt ist das Münster-Urteil da. Als Demokraten ist es unsere Pflicht, unsere Verfassung und ihre Bürger sowie deren Freiheiten zu schützen vor ihren Feinden. Die AfD scheint so ein Feind zu sein. Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt auch das prüft, bevor es zu spät ist.

Das Gericht in Münster hat ja jetzt bestätigt, dass hinter den Sorgen der Bürger wirklich etwas steckt. Der Verfassungsschutz soll angeblich nur auf das Urteil gewartet haben, um bald die ganze AfD auf die Stufe gesichert rechtsextrem hochzustufen. Die nächste Konsequenz müsste das Verbotsverfahren sein. Nicht, weil wir die AfD nicht mögen. Die kann ja die Neonazis wie Höcke aus der Partei werfen. Dann müssten wir ihre Ansichten vielleicht verurteilen, aber aushalten. Das tut sie aber nicht. Im Gegenteil, sie radikalisiert sich immer weiter. Wollen wir warten, bis es zu spät ist?

Artikelbild: Volksverpetzer