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Urteile Monat Juli: AfD Sachsen liefert Argumente für AfD-Verbot

von | Jul 31, 2024 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir über die Verurteilung von Rechtsextremist Björn Höcke und weiteren Gerichtsklatschen für die AfD. Diesen Monat ist ganz oben dabei ein abgelehnter Eilantrag der AfD-Sachsen: Das Gericht bestätigte, dass der Landesverband gesichert rechtsextremistisch ist. Dies könnte wegweisend für eine mögliche anstehende Prüfung des AfD-Verbots sein. Auch noch brisant im Juli: Der Beleidiger von Nationalspieler Rüdiger erhält eine Gefängnisstrafe auf Bewährung und sieben weitere Urteile.

1. Gesichert rechtsextrem: Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Auch die AfD-Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt werden übrigens als gesichert rechtsextremistisch geführt und vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet. Die sächsische AfD wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, ihre Jugendorganisation schon im April 2023.

Screenshot aus der Begründung des Verfassungsschutzes zur AfD Sachsen
Begründung Verfassungsschutz Sachsen über AfD Sachsen

Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

Begründung: AfD Sachsen Arbeitet gegen Verfassung

Das Verwaltungsgericht Dresden begründete sein Urteil damit, dass “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vorliegen, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung
Ausschnitt aus der Urteilsbegründung gegen die AfD Sachsen

So zum Beispiel, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status anerkennen will – dies sieht das Gericht als begründeten Verdacht an.

“Mit der Betonung eines «ethnisch-kulturellen Volksbegriffs» werde die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt. Als Begründung führt das Gericht zusätzlich die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen an, antisemitische Äußerungen, die Herabwürdigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie das Infragestellen des Demokratieprinzips”, wie die dpa schreibt

Mit dem Eilantrag scheiterte auch die Forderung der AfD Sachsen, dass der sächsische Verfassungsschutz sein Gutachten veröffentlichen muss, auf dem die Einstufung beruht. Auch wollte die AfD Sachsen erreichen, dass ihre Einstufung nicht öffentlich gemacht wird. Auch das wurde vom Gericht abgelehnt. Mehr zur Urteilsbegründung findet ihr hier.

Auf Bundesebene wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Dies bestätigte zuletzt das OVG Münster in einem Fall, der ganz ähnlich gelagert war, wie jetzt das Urteil zur AfD Sachsen: Auch hier war es ein Urteil, das die AfD selbst angestrengt hatte, das ein ideales Argument für ein Verbot der Partei liefert.

2. 8 Monate Gefängnis auf Bewährung für Rassist und Rüdiger-Beleidiger

Weil er die beiden Spieler des spanischen Fußballclubs Real Madrid, Antonio Rüdiger und Vinícius Junior, in einem Internetforum rassistisch beleidigt hat, erhält der entsprechende User nun eine achtmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Antonio Rüdiger spielt neben seinem Einsatz für Real Madrid für die deutsche Nationalmannschaft, Vinícius Junior spielt auch für Brasilien. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt unter der Bedingung, dass der Verurteilte an einem Programm zur Gleichbehandlung und Bekämpfung von Diskriminierung teilnimmt. Die Zeitung, in deren digitalen Forum der Verurteilte seine Beleidigungen unter verschiedenen Pseudonymen veröffentlichte, publizierte eine öffentliche Entschuldigung des Users. An dem Forum darf die verurteilte Person nun 20 Monate nicht teilnehmen.

3. Corona-Regeln zur Schließung von Geschäften zu Beginn der Pandemie waren verhältnismäßig

Um Ansteckungen zu vermeiden und die pandemische Notlage abzumildern bzw. unter Kontrolle zu behalten, beschloss Sachsen zu Beginn der Pandemie (wie andere Bundesländer auch), dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen durften. Ebenso war es untersagt, diese Regelung mit Absperrungen im Geschäft zu umgehen. Dies sah die sächsische Coronaschutzverordnung vor, die vom 20. April bis 03. Mai 2020 galt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Ladenschließungen rechtmäßig waren.

“Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikmarktes aus Görlitz. Sie berief sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf die Gleichbehandlung. Mit rund 1.400 Quadratmetern überschritt ihr Markt die vorgegebene Größenbegrenzung”, wie der Spiegel schreibt.

Das Land Sachsen hatte die Größenbegrenzung damit begründet, dass großflächige Geschäfte eine größere Sogwirkung hätten als kleinere Läden. Die Logik dahinter: In große Läden kommen mehr Menschen, dies führt wiederum zu mehr Begegnungen und weniger Abstand – zwei essentielle Dinge, die man in der Pandemie vermeiden wollte.

Das Gerichtsurteil ist ein herber Rückschlag für viele Querdenker:innen, die die RKI-Files schon so übertrieben aufbauschten, damit sie zu ihrem eigenen Weltbild passen. Turns out: Dahinter steckte nichts weiter als heiße Luft, wie wir in diesem Artikel zeigen:

Querdenker behaupteten, das RKI und die Politik hätten in einer Verschwörung eine bestimmte Agenda gehabt, dabei belegen die RKI-Protokolle genau das Gegenteil: Über jede Maßnahme wurde intensiv und ergebnisoffen diskutiert, es gab gegensätzliche Meinungen. Eigentlich zeigen die RKI-Files, dass es ja offensichtlich keine Verschwörung gab. Genauso wenig wie bei den Geschäftsschließungen, die, wie das Gericht urteilte, rechtmäßig waren und dazu dienten, Ansteckungen einzudämmen. 

4. Zwei AfD-Mitglieder müssen wegen Parteimitgliedschaft Schusswaffen abgeben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass zwei AfD-Mitglieder ihre Schusswaffen abgeben müssen, WEIL sie AfD-Mitglieder sind. Und diese gelten aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft als “unzuverlässig”. 

Grundlage des Urteils ist, dass Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, als unzuverlässig einzustufen sind. Dies regelt das Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz). Dafür muss die Partei nicht verboten sein. Dass die AfD auf Bundesebene als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird und dies erst zuletzt gerichtlich bestätigt wurde, haben wir ja oben bereits gesehen. 

Die beiden AfD-Mitglieder, um die es geht – und die miteinander verheiratet sind – müssen per Gerichtsurteil nun also ihre Waffen abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Eine Berufung ist möglich. 

Konkret handelt es sich um den AfD-Politiker Stefan Hrdy aus Rommerskirchen und seine Frau. Hrdy sitzt seit 2020 als einziger AfD-Vertreter im Gemeinderat des Ortes. Und er ist nicht erst seit dem Urteil des VG Düsseldorf in den Schlagzeilen. Er fiel auch schon beim AfD-Parteitag in Essen Ende Juni negativ auf. Damals griff er friedliche Demonstranten an, die den Weg zum Parteitag versperrten – und biss einem von ihnen sogar ins Bein. Hinterher behauptete er zwar, dass er auch von den Demonstranten getreten worden sei, das entsprechende Video des Vorfalls ist jedoch nicht eindeutig

Außerdem hat Hrdy zuvor zwei Teilnehmerinnen des Protests bespuckt, und zwar die stellvertretende Vorsitzende der Jusos Patricia Seelig und die Vorsitzende der NRW-Jusos Nina Gaedike. Seelig hat bereits Anzeige gegen Hrdy erstattet.

Bei dem Ausmaß an Gewaltbereitschaft erscheint es umso wichtiger, dass dieser AfD-Politiker und seine Ehefrau nun keine über 200 Waffen mehr daheim liegen haben.

5. Haftstrafen für Mitglieder einer Neonazi-Kampfsportgruppe

Das Oberlandesgericht Jena hat gegen vier Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Haftstrafen verhängt. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird “Knockout 51” als “gewaltbereite, neonazistische Vereinigung mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen” beschrieben. Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Es wurde als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten um den Rädelsführer Leon R. versucht haben, im thüringischen Eisenach einen sogenannten “Nazi-Kiez” in Gestalt einer “national befreiten Zone” aufzubauen. Dazu haben sie unter anderem Waffenteile mit 3D-Druckern hergestellt, wie das ZDF schreibt. Als Mitglieder von “Knockout 51” hätten sie auch bereits verschiedene Gewalttaten begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen, wie die Richter urteilten.

Das Urteil wird jedoch vorerst nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt Revision einlegte. Er hatte deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert. Maßgeblich gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, dass es sich bei “Knockout 51” nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung handele. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch nicht gefolgt.

Es laufen noch Prozesse gegen mehrere Mitglieder und Unterstützer der Kampfsportgruppe. Für den Rechtsextremismusforscher Miro Dittrich ist klar, dass “Knockout 51” kein Einzelfall ist – im Gegenteil, es gebe momentan sogar eine Tendenz zur Gründung und Vernetzung neuer Organisationen.

6. Reichelt gewinnt vor Gericht

Im Rechtsstreit um eine irreführende und homophobe Äußerung Reichelts auf seinem Desinformations-Portal “Nius” gewinnt Reichelt gegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die geklagt hatte. Hintergrund ist, dass sich eine trans Frau, die noch keine geschlechtsangleichende OP vornehmen hat lassen, bei einem Fitnessstudio für Frauen in Erlangen anmelden wollte. Die Studiobetreiberin lehnte sie jedoch ab, der vermeintliche Grund: Frauen sollten sich in einem reinen Frauen-Fitnessstudio sicher fühlen. Auch einen Kompromissvorschlag, dass die potenzielle Kundin Umkleiden und Duschen nicht benutzen würde, lehnte das Fitnessstudio ab. 

Daraufhin wandte sich Mona W. (Name geändert) an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wichtig: die Antidiskriminierungsstelle ist nicht die Bundesregierung! Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman wurde zwar vom Bundeskabinett für die Position vorgeschlagen, ist jedoch vom Bundestag für 5 Jahre für die Position gewählt worden und ist nicht weisungsgebunden, wie sie selbst sagt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zwar ihren Sitz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, arbeitet aber unabhängig, ist jedoch gemäß § 26a Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Rechtsaufsicht der Bundesregierung unterstellt. Die Antidiskriminierungsstelle ist also mit der Bundesregierung verbunden, gleichsetzen kann man sie jedoch nicht.

Reichelt kam dann ins Spiel, als ein Schreiben der Antidiskriminierungsstelle zu dem Fall über das Fitnessstudio bei “Nius” landete. In dem Schreiben wurde der Betreiberin unter anderem empfohlen, für die “erlittene Persönlichkeitsverletzung” eine Entschädigung von 1.000 Euro an W. zu zahlen. Zum Auftrag der Antidiskriminierungsstelle gehört es, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Die Betreiberin empfand das Schreiben jedoch als einschüchternd.

Reichelt glänzt wieder mit Desinformation

Reichelt titelte daraufhin, seiner Transphobie freien Lauf lassend: “Regierung will 1.000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will” und “Der Trans-Wahnsinn geht schon Ios: Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen”.

Achtung: Das ist natürlich alles nicht richtig! 1. Die Antidiskriminierungsstelle ist nicht dasselbe wie die Regierung (siehe oben). 2. Sie kann weder ein Bußgeld, noch eine Strafe erlassen, es handelte sich lediglich um einen Schlichtungsvorschlag, Betonung auf VORSCHLAG. 3. W. ist kein Mann. 4. Die Kundinnen des Fitnessstudios hätten niemals eine Strafe zahlen müssen. 5. W. hatte sogar angeboten, die Duschen und Umkleiden nicht zu benutzen.

Leider muss Reichelt diese Falschbehehauptungen nun nicht richtigstellen. Ja, richtig gelesen: Diese vor Desinformation triefenden Titel dürfen weiterhin so im Internet stehen bleiben, obwohl das Kammergericht Berlin selbst sagt, dass die Überschriften “skandalisierend und auf den ersten Blick irreführend” sind. Eben weil Reichelts Titel falsch sind, hatte die Antidiskriminierungsstelle geklagt. Sie forderte eine Unterlassung der Behauptung, dass “die Regierung” ein “Bußgeld” forderte.

Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt

Eben weil es sich nicht um die Regierung und auch nicht um ein Bußgeld handelte. Auch forderte sie eine Richtigstellung und wehrte sich gegen die Behauptung, sie sei dem Ministerium direkt unterstellt, aus Sorge, dass diese Behauptung  die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle einschränken könnte. Wie Ataman selbst sagt: “Wer etwa wegen einer Diskriminierung juristische Beratung sucht, muss sicher sein können, dass wir unabhängig arbeiten.”

Diese Begründung trug das Kammergericht Berlin nicht mit. Sie urteilte, dass der Staat auch scharfe Kritik dulden müsse und Reichelts Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Darüber hinaus urteilte das Gericht, dass der Durchschnittsleser die Rechtsbegriffe “Abmahnung” und “Unterstellung” nur damit verbindet, dass die Bundesfamilienministerin mit Ataman kommunizieren und ihr ihre möglicherweise abweichende Ansicht darstellen kann, wie Legal Tribune Online schreibt. Hintergrund war eine weitere Textstelle Reichelts, die lautete:

“In einem normalen Land müsste die Frauenministerin Lisa Paus […] ihre eigene Mitarbeiterin sogar wegen Kompetenzüberschreitung abmahnen, denn die Antidiskriminierungsbeauftragte ist ihrem Ministerium direkt unterstellt”.

Das mag rechtlich in Ordnung sein, aber derart irreführende Überschriften sind eine gezielte Methode, Desinformation zu verbreiten. Erst wenn man bei “Nius” den Artikel anklickt, werden die Überschriften in den Kontext eingeordnet. Klar ist aber: Laut einer Studie von Forschern der Columbia University wurden 59 % der in sozialen Medien geteilten Links vorher nie angeklickt. Die Menschen lesen nur die Überschrift und teilen den Link, ohne ein einziges Wort des Textes zu lesen. Eine neuere Studie zeigt, dass nur 51 % der Leute, die angeben einen Artikel “gelesen” zu haben, ihn auch wirklich ganz gelesen haben. 22 % haben nur die Überschriften gelesen.

Allerdings musste Reichelt in der Vergangenheit auch schon einige Klatschen vor Gericht einstecken, wie ihr beispielsweise hier nachlesen könnt:

7. Ampel verliert vor Gericht – Reichelt schweigt?!

Bleiben wir bei Reichelt. Gerade über die Ampel scheint er nur dann zu schreiben, wenn es ihm opportun erscheint und es in sein Weltbild passt. Wie zum Beispiel hier, als er die Ampel wegen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Haushalt zerrissen hat. 

Bei anderen Themen kommt von “Nius” jedoch nichts weiter als großes Schweigen. So zum Beispiel zum folgenden Gerichtsurteil: Die Ampelregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm strenger gestalten. Dies urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nachdem die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatte. Die Richter:innen kamen zum Schluss, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht in allen Punkten ausreichen, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berichtet “Nius” also nur, wenn es genehm ist? Darüber muss natürlich jede:r selbst urteilen, aber die Hinweise darauf verstärken sich immer weiter. 

8. FPÖ-Generalsekretär und ehemaliger Abgeordneter verurteilt wegen Fälschung von Covid-Testzertifikaten

Im Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate wurden der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und der ehemalige FPÖ-Abgeordnete und Ex-Parteimitglied Hans-Jörg Jenewein vom Bezirksgericht Purkersdorf in Niederösterreich für schuldig befunden. Hafenecker wurde zu einer Geldstrafe von 5.100 Euro und Jenewein zu 2.000 Euro verurteilt. Hafenecker muss wegen der Datenfälschung als Anstifter 30 Tagessätze zu je 170 Euro zahlen, während Jenewein 100 Tagessätze zu je 20 Euro wegen Datenfälschung zahlen muss. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, wie Der Standard schreibt.

Titelbild: Canva