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Querdenker freuen sich zu früh: Quatsch-Beschluss aus Weimar hat „keine Auswirkungen“

von | Apr 12, 2021 | Analyse

Lasst euch nicht von diesem Beschluss verwirren

Querdenker:innen und Verschwörungsideolog:innen inszenieren seit Samstag ein großes Aufsehen um einen neuen, aber unbedeutenden Beschluss des Familiengerichts in Weimar. Wie das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bereits am Sonntag (Link) festgestellt hat, kann dieser Beschluss keine Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen allgemein entfalten und wirft „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf“. Es habe deshalb „keine Auswirkungen“ auf Thüringen. Der Beschluss ist juristisch fragwürdig und fußt erneut auf diversen Fake News und pseudowissenschaftlichen Meinungen. Viele Jurist:innen konnten zunächst nicht mal glauben, dass er echt sein solle. Aber schauen wir uns erst einmal die Details an.

Worum geht es?

Es geht um einen Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 8. April 2021 (Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21). Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht einmal ordnungsgemäß bekannt gegeben worden, sondern wurde offenbar per Mail geleakt, was bereits verdächtig ist. Und landete schon einen Tag darauf auf diversen Fake-News-Seiten. Augenscheinlich berief sich ein Familienrichter darin auf pseudowissenschaftliche Meinungen von Leuten, die nie an Corona geforscht haben und wegen Verbreitens von Desinformation in der Wissenschaft nicht ernst genommen werden. Und saß damit der Fake News auf, dass Corona-Maßnahmen wie Abstand, Masken und Corona-Tests „Kindeswohlgefährdung“ seien.

In dem Fall, der entgegen den Aussagen des Beschlusses und des Wunschdenkens der Pandemie-Leugner:innen nur zwei Kinder betrifft, untersagte der Richter:

  1. im Unterricht und auf dem Schulgelände OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
  2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen [was auch immer das zu bedeuten hat].
  3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

Was Jurist:innen stutzig machte: Der Richter erklärte einfach, dass der Beschluss nicht nur für die beiden Kinder gelten solle, sondern für alle Kinder. Damit hätte er faktisch alle Regeln zur Eindämmung der Pandemie außer Kraft gesetzt, was er natürlich nicht kann.

Bildungsministerium Thüringen muss dazwischen gehen

Wie eingangs erwähnt, musste das Bildungsministerium Thüringen bereits am Sonntag eine Stellungnahme veröffentlichen, die die Fake News rund um (und im) Beschluss eindämmen. Dort hält man es für zweifelhaft, dass der Beschluss aufgrund der vielen juristischen Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe. Maximal betreffe er die zwei Kinder, um welche es im Beschluss geht. Konkret heißt es: „Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.“

Kritisiert wird, dass der Richter seine Zuständigkeiten überschritten habe. „Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt […] den Verwaltungsgerichten.“ Das Oberverwaltungsgericht hat übrigens dazu bereits im Dezember 2020 die Maskenpflicht an Thüringer Schulen als „verhältnismäßig“ bestätigt (Quelle). Hier merkt man auch, wie die Desinformationsverbreiter:innen arbeiten: Relevante Urteile, die ihrer Weltanschauung widersprechen, werden verschwiegen, dafür aber Urteile, die sich auf Fake News stützen, massiv verbreitet. Aber dazu später mehr.

Quatsch-Jura

Eben wegen der nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch zweifelhaften Argumentationen, die in dem 170 Seiten langen (!) Beschluss vorgebracht werden, waren sich viele Jurist:innen (zum Beispiel) zunächst unsicher, ob nicht der ganze Beschluss ein Fake der Querdenker sei. Es sei relativ offensichtlich, dass der Richter ganz bewusst diesen Ausgang herbeiführen wollte. Die Gutachter:innen, die beauftragt wurden, sind bekannte Desinformationsverbreiter:innen, die eine pseudowissenschaftliche Außenseitermeinung im Bezug auf Corona vertreten und in der seriösen Wissenschaft keine Rolle spielen.

Es entspricht auch genau den Plänen, die Pandemie-Leugner:innen bereits veröffentlicht hatten: Wenn man einen willigen Richter finden würde, könnte man durch einige juristische Tricks und mit Bezug auf diverse unwissenschaftliche Gutachten vermeintlich die Maskenpflicht beenden. Solche juristisch und wissenschaftlich haltlosen Gedankenspielereien finden sich oft in der Pandemie-Leugner:innen-Szene.

Teile des Beschlusses sind so offenkundig unbestimmt und anmaßend, was den Beschluss wenig sinnvoll macht.

Auch die „Neue Richtervereinigung“ kritisierte das Vorgehen scharf. Die Entscheidung des Einzelrichters sei „juristisch unhaltbar“, erklärt der Verband. Sie verkenne ganz grundsätzliche rechtliche Vorschriften und leugne „wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft.“ (Quelle).

Was an dem Beschluss juristisch zweifelhaft ist, und ob der Richter nicht sogar den Strafbestand der „Rechtsbeugung“ erfüllt hat (inzwischen liegen sogar drei Anzeigen vor, Quelle) mit seinem Beschluss, hat Anwalt Jun, der sich regelmäßig das „Quatsch-Jura“ der Querdenker anschaut, hier genauer analysiert. Wir empfehlen, sich die Einschätzung eines Experten anzusehen:

YouTube player

Die Fake News, auf die sich der Einzelrichter stützt

Da sich der „Einzelrichter“, wie das Amtsgericht diesen in einer Antwort an uns nennt, bereits juristisch fragwürdige Dinge beschlossen zu haben scheint, ist es wenig verwunderlich, dass auch die wissenschaftlichen Begründungen nicht richtig sind. Wir debunken einige Fake News, die in der Begründung des Beschlusses aufgeführt worden sind. Es ist das best-of der Fake News aus der Pandemie-Leugner:innen-Szene.

Schulen spielen eine Rolle bei der Virusverbreitung

Entgegen der Darstellung im Beschluss spielen Schulen durchaus eine Rolle bei der Verbreitung des Virus. Schulschließungen führten zu 58 % geringerer Sterblichkeit (Quelle. Schüler:innen stecken sich so häufig an wie Lehrer:innen (Quelle). Unter Schüler:innen in Großbritannien stellte man eine hohe Inzidenz fest (Quelle). Auch anekdotische Evidenz spricht dafür: Ein Corona-Cluster in einer Schule führt zu der höchsten Inzidenz in Hamburg (Quelle). Allein an einer Schule in Frankreich haben 20 Kinder mindestens ein Elternteil verloren (Quelle). Eine Schweizer Website sammelt Daten von Clustern in Schulen (Quelle).

Mathematische Modellierungen haben Aussagekraft

Mathematische Modelle sind zwar Vereinfachungen der Wirklichkeit, aber sie müssen immer auf realen Messwerten beruhen und beweisen, dass sie vergangene Daten korrekt vorhergesagt hätten. Selbst einfache mathematische Modelle können erstaunlich präzise sein, so zum Beispiel unser Modell für eine Voraussage der Corona-Zahlen unter dem Einfluss der Mutante aus dem Januar:

Ein Gutachten aus dem Beschluss führt die Wettervorhersage als Beispiel für schlechte Modelle an, aber die sind tatsächlich extrem genau (Quelle). Auch die Klimamodelle sind erschreckend genau (Quelle), wenn überhaupt unterschätzten sie die Gefährlichkeit des Klimawandels (Quelle).

Masken wirken

Wir haben diverse Faktenchecks gemacht, die die Wirksamkeit von Masken behandeln:

Sorry Maskengegner: Studien belegen: Masken reduzierten Neuinfektionen deutlich in Deutschland

Warum du vor Corona viel sicherer bist, wenn du eine Maske trägst

Beim Maskentragen geht es nicht primär um Aerosol-Übertragung

Beim Maskentragen geht es nicht primär um die Aerosol-Übertragung, die auch mit Maske noch möglich ist, tatsächlich reduzieren Masken vor allem die Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Sprechen oder Husten (Quelle).

Alte Fake News über Falsch-Positiv-Rate von PCR-Tests

Laut Gutachten würden Ringversuche beweisen, dass PCR-Tests eine Falsch-Positiv-Rate von 1,4 – 2 % haben. Das ist falsch. Tests werden im Gegensatz zum Beschluss auf mehrere Zielgene durchgeführt, das RKI empfiehlt das explizit (Quelle). Sogar die eigene Quelle widerspricht der falschen Auslegung (Quelle).

„Die im Kommentar zum Ringversuch vom April 2020 für diese Probe ausgewiesenen 1,4 % als »falsch« gewerteten Ergebnisse sind im Sinne einer medizinischen Gesamtbewertung der Ergebnisse nicht generell als »falsch positiv« zu werten und erlauben keinesfalls eine Aussage zur Spezifität und Sensitivität der eingesetzten Teste bei der Untersuchung SARS-CoV-2-negativer Proben. Eindeutig falsch positive Ergebnisse wurden tatsächlich nur von 2 der 284 deutschen Laboratorien übermittelt.“

Die Fakten haben wir schon oft und vor langer Zeit aufgezeigt:

PCR-Tests sind sehr genau: Teile diesen Text, um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugner zu widerlegen

Alte Fake News über die WHO

Erneut wird der Fake aufgeführt, die WHO habe PCR-Tests für unzuverlässig erklärt. Die WHO hat jedoch nur darauf hingewiesen, dass man die Gebrauchsanweisung der PCR-Tests genau lesen solle und bei uneindeutigen Ergebnissen auch einen Befund zur Beurteilung hinzuziehen solle. Das macht man in Deutschland schon seit Ewigkeiten so. Mehr dazu:

Wie dich Pandemie-Leugner belügen, dass die WHO die Pandemie für beendet erklären würde

„Tote Materie“: Gericht widerlegt sich versehentlich selbst

Der Richter behauptet, der PCR-Test könne nicht „totes Virenmaterial“ von vermehrungsfähigem unterscheiden. Deshalb könne er keine Ansteckungsgefahr nachweisen. Er weist aber eine Infektion nach. Wenn der PCR-Test Viren nachweist, dann war oder ist die Person auch infiziert (Quelle) und demnach sind die Inzidenzen, die aus dem PCR-Test hervorgehen, auch korrekt. Es ist richtig, dass selbst 20 Tage nach einer Infektion noch recht häufig Virusmaterial zu finden ist (Quelle). Entsprechende trotzdem positive Resultate scheinen aber extrem selten zu sein, was die Studie aus Wuhan beweist.

Querdenker-Anwalt teilt aus Versehen Studie, die belegt, dass PCR-Tests sehr genau sind

Wenn die Schüler:innen aber wirklich jede Woche getestet werden, dann würde man die Schüler:innen ja mit der PCR-Testung im Optimalfall noch finden, BEVOR sie ansteckend werden, und sicher, bevor sie eine Infektion abgeschlossen haben. Das ist ja der Sinn der ganzen Angelegenheit, dass man die Leute findet, BEVOR ihre Infektion vorbei ist. (Auch zu Beginn der Infektion kann dann ein hoher CT-Wert vorliegen, das weiß man aber erst, wenn man den Test nach ein paar Tagen wiederholt).

PCR-Tests weisen Infektionen nach

Außerhalb von Schulen beschränkt sich das Testen laut RKI-Empfehlungen aktuell ohnehin auf symptomatische Patient:innen (Quelle). Der Richter widerlegt sich hier sogar selbst. Er argumentiert, dass man eine Virusanzucht machen müsste, um totes von lebendem Material zu unterscheiden:

„Um eine Abschätzung der Infektiosität der getesteten Personen zu erlauben, müsste der jeweilig durchgeführte positive Test (ähnlich wie der RT-qPCR) individuell mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe abgeglichen werden, was unter den extrem variablen und nicht überprüfbaren Testbedingungen unmöglich ist.“

Ja, und deswegen machen wir eben PCR-Tests. In der Zwischenzeit müssen Verdachtsfälle ja trotzdem in Quarantäne, was Tests ad absurdum führen würde. Eben weil man die Infektiosität nur sehr umständlich und mit großer Zeitverzögerung durchführen kann. Das macht die PCR-Tests nicht unbrauchbar, sondern im Gegenteil zum besten Werkzeug, das wir haben. Das sah auch das Gericht, an dem Pandemie-Leugner-Anwalt Füllmich in New York verloren hat, so:

Fatale Niederlagen für Fuellmich – Gericht bestätigt, dass PCR-Tests Infektionen nachweisen

Die meisten CT-Werte sind unter 40

Das Gericht behauptet, alle PCR-Tests würden einen CT-Wert von bis zu 45 aufweisen. Der CT-Wert sagt vereinfacht gesagt aus, wie viele Zyklen man braucht, um reproduktionsfähiges Virenmaterial zu finden. Je weniger Zyklen man braucht, desto wahrscheinlicher ist die Person ansteckend. Hohe Werte sind deshalb unzuverlässiger. Aber die meisten Tests brauchen weniger, die Übersicht der Tests geht sogar nur bis maximal 41 (Quelle).

Richter behauptet sogar, Corona sei nicht schlimmer als die Grippe

Diese Fake News, die schon letztes Jahr als völlig unwissenschaftlich nachgewiesen wurde, findet auch ihren Weg in den Quatsch-Beschluss von Weimar: der verharmlosende Vergleich mit der Grippe. Sie basiert hier auf der vielfach kritisierten Studie von Ioannidis, die wir hier schon behandelt hatten:

Stanford-Studie: Warum Ioannidis falsch liegt & COVID tödlicher ist als behauptet

Selbst wenn die Studie nicht extrem viele Mängel hätte, ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Die Grippe verbreitet sich viel schwächer, was man auch daran sehen kann, dass die Maßnahmen die letzte Grippewelle vollständig ausgelöscht haben, sich Corona aber trotzdem verbreitet. Bei einer Grippe werden nicht alle angesteckt, bei Corona aber schon. Deutschland hat ein viel höheres Durchschnittsalter und entsprechend eine zigfach höhere Infection Fatality Rate, als sie der Studie, die lediglich den weltweiten Durchschnitt abbilden will, zugrunde liegt.

Fazit: Querdenker freuen sich zu früh

Der Beschluss des Familiengerichts in Weimar ist nicht nur juristisch, sondern auch wissenschaftlich sehr einseitig, voller Fehler und Fake News und zieht keine seriösen Expert:innen zu Rate. Alle Gutachter:innen gehören dem Verein MWGFD um die wissenschaftlich diskreditierten Desinformationsverbreiter:innen Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an. Der Verein ist bekannt dafür, millionenfach Flyer mit Fake News verbreitet zu haben. Der Beschluss scheint das Ergebnis einer großen Kampagne der Pandemie-Leugner:innen zu sein, überall im Land entsprechende Quatsch-Anträge zu stellen, in der Hoffnung, dass ein williger Richter das aufgreift. Offenbar hatten sie jetzt damit Erfolg, kurzzeitig einen medienwirksamen Beschluss zu erwirken, den sie wiederum anführen können, um ihren spendenwilligen Anhänger:innen einzureden, ihre seit vielen Monaten verbreiteten Fake News hätten Substanz.

Das Ziel der Fake-News-Verbreiter:innen ist, eine erneute Meldung zu erzeugen, die das realitätsferne Weltbild ihrer Anhänger:innen bestätigt und sie weiter in ihrem Wahn verfestigt. In der geschlossenen Filterblase der Querdenker und auch Rechtsextremer werden ständig solche einseitigen Meldungen geteilt und solche Urteile und Beschlüsse zu großen „Hammer-Urteilen“ aufgeblasen, selbst wenn sie wie hier völlig bedeutungslos sind. Es geht nur darum, den Eindruck zu erwecken, als würde man immer wieder in der eigenen Weltanschauung bestätigt werden. Eine noch weiter gefakte Meldung gab es hier zum Beispiel:

Maskengegner blamieren sich: Maskenpflicht in Schulen in BW NICHT gekippt

Querdenker verschweigen alle anderen Urteile

Auch andere Urteile und Beschlüsse fallen in dieses Muster, wie ein anderes Urteil aus Weimar aus dem Januar, das sich ebenso auf Fake News bezog und groß bejubelt wurde – und letztlich rein gar nichts änderte, weil es „methodisch fragwürdig“ sei und der „Rechtsprechung widerspreche“, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte:

Weimar-Urteil scheitert auch in Bayern: „Widerspricht Rechtssprechung“, „methodisch fragwürdig“

Dass es nur eine gezielte Täuschung einer kleinen extremistischen Gruppierung ist, sieht man auch daran, dass die Gruppe gezielt die vielen anderen Urteile und Beschlüsse verschweigt, die von vernünftigen Richter:innen auf Basis der Wissenschaft gefällt werden. Siehe das eingangs erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Weimar, das bereits im Dezember die Maskenpflicht an Schulen in Thüringen bestätigt hatte (Quelle).

Dieser Beschluss aus Berlin wird von Querdenkern & Co. auch völlig totgeschwiegen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss mit so ziemlich allen Fake News und Quatsch-Jura-Argumenten der Querdenker aufgeräumt. Und sich dabei auf seriöse Wissenschaft und Studien gestützt. Mehr dazu:

DIESEN Gerichtsbeschluss zu Corona-Maßnahmen verschweigen dir Querdenker

Die meisten Gerichte und Richter:innen schmettern die Argumente und Fake News der Pandemie-Leugner:innen ab. Die Misserfolge werden jedoch ständig verschwiegen, solche bedeutungslose Einzelfälle wie Weimar werden stattdessen aufgebauscht. Dann untertellen die Fake-Verbreiter:innen den seriösen Medien genau das, was sie selbst machen: Sie behaupten, man würde die Urteile und Beschlüsse „verschweigen“, was nicht einmal stimmt, wie man ja sieht. Und praktischerweise nutzt man die „Lügenpresse“-Keule, um alle, die widersprechen, als unseriös zu erklären, eben weil sie widersprechen.

Querdenker:innen, Rechtsextreme & Co. bauen sich so durch gezieltes Cherry Picking, Framing und Lügen ein geschlossenes Weltbild auf. Substanz ist keine dahinter, da haben sie sich wieder mal zu früh gefreut.

Zum Thema:

Quatsch-Urteil: Verwaltungsgericht Wien fällt auf Fakes über PCR-Tests herein

Artikelbild: nitpicker

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